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Hinweise zur Freistellung und Kostenübernahme
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen haben nicht nur das Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu!
Um das ihnen übertragene Mandat verantwortungsvoll ausführen und die damit verbundenen Amtspflichten übernehmen zu können, müssen Sie über grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungs- oder Mitarbeitervertretungsrecht verfügen. Jedes Betriebsrats- oder Personalratsmitglied ist aus diesem Grund verpflichtet, sich auf das Mandat umfassend vorzubereiten und sich die hierfür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).
Interessenvertretungen verfügen über unterschiedliche Mitwirkungsrechte: von der Information und der Anhörung bis zur "harten" Mitbestimmung. Die Betriebsverfassung, Personalvertretung und MAV sieht die Mitbestimmung u.a. bei den täglichen Fragen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, beruflicher Bildung oder in den sog. sozialen Angelegenheiten vor.
Betriebsräte und Personalräte artikulieren die Interessen der Beschäftigten und sorgen dafür, dass diese Interessen gegenüber dem Arbeitgeber effektiv durchgesetzt werden können. |
Gremium |
Freistellung |
Kostenübernahme |
Betriebsrat |
§ 37 Abs. 6 BetrVG |
§ 40 Abs. 1 BetrVG |
Personalrat Nds. |
§ 40 NdsPersVG |
§ 37 NdsPersVG |
Personalrat (Bundsbehörden) |
§ 46 Abs. 6 BPersVG |
§ 44 Abs. 1 BpersVG |
Personalrat andere Bundesländer |
analog entspr. LPersVG |
analog entspr. LPersVG |
Schwerbehinderten-Vertrauensleute |
§ 179 Abs. 4 SGB IX |
§ 179 Abs. 8 SGB IX |
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Es geht wieder los! Vorsichtig starten wir jetzt wieder mit der Planung von Präsenz-Seminaren, vorbehaltlich der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens.
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