Grundlagen und Modelle guter Praxis
Seminar-Nr. 2019-02
Darum geht es
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 SGB IX verankert und formuliert einen spezifischen Auftrag an den Arbeitgeber zur Prävention durch Wiedereingliederung bei längerer oder wiederholter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzung für den Aufbau und die Einrichtung eines zwar verbindlichen, aber flexibel gestaltbaren BEM-Verfahrens sind strategische Überlegungen. Der komplette Prozess der Wiedereingliederung erfordert Kompetenzen insbesondere in Kommunikation und Beratung. Ob das BEM zielgerichtet zu einem guten Ergebnis kommt, kann im BEM-Verfahren sogar von der Form, also von Anschreiben, Formularen, Datenerhebungen und Dokumentationen abhängen.
Und das haben Sie davon
In diesem Seminar erfahren Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie angemessene BEM-Konzepte professionell entwickeln und Maßnahmen unter Nutzung von Teilhabeleistungen wirksam umsetzen können.
Ziel ist es Regelungsbedarfe und Gestaltungsmöglichkeiten des BEM auszuloten, um die Wirksamkeit von Maßnahmen und die Qualität des BEM für die Betroffenen zu verbessern.
Als Seminarmethoden werden Impulsreferate, Diskussionen und Arbeitsgruppen angeboten. Auf Grundlage Ihrer Praxiserfahrungen werden gemeinsame Möglichkeiten und Hindernisse der Umsetzung des BEM ermittelt und Beispiele guter Praxis vorgestellt.
Themen auf den Punkt gebracht
- Gesetzliche Grundlagen und Informationen zu § 167 SGB IX
- Rahmjenbedingungen für den Aufbau eines auf Prävention gerichteten BEM
- Gestaltungsspielräume im BEM
- Koordination des BEM-Teams
- Erfolgsfaktoren für die Entwicklung und Umsetzung des BEM
- BEM-Gesprächsführung
- Arbeitswissenschaftliche Gestaltungsansätze guter BEM-Lösungen und Maßnahmen
Wer dieses Seminar besuchen sollte
Dieses Seminar richtet sich an alle Gremien (Betriebs-/Personalräte und Mitarbeitervertretungen) in Unternehmen und Verwaltungen, die sich mit dem Thema Gesundheit in Betrieben / Verwaltungen befassen oder in denen ein BEM eingeführt oder durchgeführt wird und die mit Sorgen und Bedenken der Beschäftigten konfrontiert sind. In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die gleichermaßen für die Betriebs- und Personalratsratsarbeit von Neulingen und ebenso "alten Hasen" erforderlich sind. Dazu ist die Teilnahme durch Beschlussfassung nach § 37.6 i.V.m. § 40.1 BetrVG, § 40 i.V.m. § 37 NPersVG bzw. § 179.4 i.V.m. § 179.8 SGB IX erforderlich.