Unternehmerisches Handeln nachvollziehen.
Unabhängig ob neugewählte oder bereits etablierte Gremien, Betriebsräte, aber auch Personalräte und Mitarbeitervertretungen müssen die Inhalte von Bilanzen, Wirtschaftsprüferberichten oder Lageberichten mit ihren Auswirkungen auf das Unternehmen bzw. die Kommune erkennen können. Dazu stehen befristete Verträge, Leiharbeit oder Ausgliederungen auf der Tagesordnung. Aber sind diese Schritte wirklich alternativlos?
Interessenvertretungen müssen sich zu den strategischen Vorhaben des Unternehmens oder der Verwaltungssleitung positionieren. Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit betriebswirtschaftliches Know-how aufzubauen oder wieder zu aktualisieren.
Unsere Berater*innen vermitteln Ihnen ein umfangreiches Basiswissen über ökonomische Zusammenhänge, über die Interpretation von Kennzahlen und über das Lesen von Bilanzen, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.
Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und bewerten die vorgelegten Unterlagen des Arbeitgebers. Und wir unterstützen Sie bei der Entzwicklung eigener Vorstellungen und Strategien.
Verständlich. Kompakt. Für mehr Durchblick.