Brauchen Sie einen Rat oder eine Beratung?
Die tbo-Beratung bietet Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen eine kostenfreie Erstberatung im Rahmen eines vertraulichen und unverbindlichen Gespräches an.
Um Sie gezielt unterstützen zu können, ermitteln wir in diesem ersten Gespräch - am besten gemeinsam mit dem ganzen Gremium - eine Bestandsaufnahme der Thematik und zeigen Wege auf, für ein mögliches weiteres Vorgehen.
Auf der Grundlage dieser ersten Information können Sie entscheiden, ob Sie die anstehenden Aufgaben selbständig lösen wollen, oder ob Sie noch weiteren Beratungsbedarf haben und weiter unterstützt werden wollen.
Auf Ihren Wunsch hin erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Beratungsangebot. Über dieses Angebot entscheiden Sie im Gremium und fassen den Beschluss, dass eine Beraterin oder ein Berater der tbo-Beratung als Sachverständige/r hinzugezogen wird. Der Kostenübernahme ist durch den Arbeitgeber zuzustimmen.
Die Rechtsgrundlage für die Beratungen bilden § 80.3 BetrVG für Betriebsräte, § 40 NdsPersVG für Personalräte oder § 26 (2) MVG-K für Mitarbeitervertretungen bzw. entsprechende Paragraphen für andere LänderPersVG oder MV-Gesetze.